Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma Andre Opitz Monteurzimmer/Ferienwohnungen
1. GELTUNGSBEREICH
Die Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie für alle für den Gasterbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels, Firma Andre Opitz Nettestraße 116. 58762 Altena. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in allgemeinen Bedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt. Geltend in deutscher Sprache, zur Vermeidung von Irrtümern durch eventuelle automatische Übersetzungen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. BUCHUNG/ STORNO / 'NO-SHOW'
3.1 Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Die jeweilige Rechnung in Zusammenhang einer Buchungsbestätigung stellt hierbei einen verbindlichen Vertrag zwischen Mieter und Vermieter, für die in der Rechnung festgelegte Vertragsdauer/Buchungsdauer. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen. Übernimmt der Mieter ausdrücklich und gesondert eine entsprechende Verpflichtung, so erfolgt die Buchung verbindlich auch für alle dort mitaufgeführten Personen.
3.2 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3.3 Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
3.4 Rücktritt Sie können vom Vertrag zurücktreten und Ihren Mietvertrag stornieren. Treten Sie vom Mietvertrag zurück, steht uns als Vermieter nach geltenden Gesetzen pro angemieteter Ferienwohnung bzw. Ferienhaus eine angemessene Entschädigung (Stornierungskosten) laut folgender Aufstellung zu:
Der Grund des Rücktritts/Stornierung ist dabei unerheblich.
Bis 4 Wochen vor Anreise: kostenfreie Stornierung
weniger als 2 Wochen vor Anreise: 50% des Rechnungsbetrages
weniger als 1 Woche vor Anreise: 100% des Rechnungsbetrages
'no-show'/ Nichtanreise: 100% des Rechnungsbetrages
Verkürzung des Aufenthaltes (verspätete Anreise/verfrühte Abreise) 100% des Rechnungsbetrages
3.5 Nichtantritt Bei Nichtantritt zum Mietbeginn ohne Mitteilung an den Vermieter erlischt der Anspruch auf die Gesamtreservierung.
3.6 a) Der Gastwirt (Vermieter) ist nach treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
3.7 An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
3.8 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
3.9 Leistungsdatum der Rechnung ist Rechnungsdatum, wobei die gebuchte Dauer immer im Voraus zu leisten ist, spätestens jedoch bis Anreise. Bei nicht geleisteter oder unvollständiger Zahlung steht es dem Hotel frei, den geschlossenen Vertrag aufzuheben und die reservierten Zimmer weiter zu vermieten.
4. RÜCKTRITT DES HOTELS
4.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
4.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zu-rückzutreten, insbesondere falls – Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (z.B. durch Brand, Wasserschaden, Elektrik, Sturm ect.) – Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; – der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
4.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder der Bereitstellung einer alternativen Unterkunft durch das Hotel.
5. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
5.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
5.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
5.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
6. HAFTUNG
Wir übernehmen keine Haftung für Wertgegenstände oder Personenschäden. Mieter werden angehalten selbst für Ihre Wertgegenstände Sorge zu tragen und sich gegen Diebstahl oder Schäden zu schützen. Es wird vorausgesetzt, dass der Mieter mit dem zur Verfügung gestellten Inventar der Wohnungen behutsam und gewissenhaft umgeht. Ist der jeweilige Mieter/Vertragspartner eine Firma, so haftet diese für ihre Angestellten während des Aufenthalts. Schäden, die durch die Mieter verursacht werden, werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Schäden und Mängel sind unmittelbar nach bekanntwerden durch den Gast beim Hotel anzuzeigen.
7. REINIGUNG
In allen vertraglich festgelgten Buchungen ist die Endreinigung inklusive. Mögliche Zwischenreingungen werden in der Buchungsbestätigung vereinbart. Jede vermietete Einheit verfügt über eigene Utensilien für eine eigenständige Reinigung durch die Gäste. Wir weisen darauf hin, dass wir uns bei einer/einem übermäßig verschmutzten Wohnung/Zimmers vorbehalten, eine zusätzliche Endreinigung in Höhe von 150,00€ zu berechnen. Abfallbeseitigung zählt nicht zur Zwischen-/Endreinigung und wird gesondert berechnet. Die gebuchten Zimmer/Wohnungen sind nach Auszug besenrein zu übergeben, der enstandene Müll ist zu entsorgen, sowie die Küchenutensilien (Geschirr, Besteck, Gläser, Töpfe Pfannen) sind eigenständig zu Spülen und wie bei Ankunft vorgefunden in den Schränken zu verstauen. Wir behalten uns vor für eine notwendige Müllentsorgung eine Pauschale von 25,00€ und für zu reinigende Küchenutensilien eine Pauschale von 30,00€ zu berechnen. Diese Tätigkeiten gehören nicht zur vereinbarten Endreinigung und stellen einen Mehraufwand dar.
8. RAUCHEN
Rauchen ist nur unter den besprochenen Bedingungen und an den dafür vorgesehenen Örtlichkeiten erlaubt. Bei verstößen gegen das Rauchverbot wird eine Entschädigung einer Sonderreinigung in Höhe von 200,00€ pro Zimmer in denen geraucht wurde berechnet. Darüber hinaus kann der Vertrag bei groben Verstößen fristlos gekündigt werden.
9. KAUTION/SCHLÜSSELVERLUST/ÜBERGABE
Bei Anreise ist eine Pauschale Kaution von 250,00€ auf die erste Buchung pro gebuchter Wohnung oder Zimmer zu entrichten. Für einen Schlüsselverlust und einen notwendigen Wechsel der Schlüsselanlage berechnen wir einen Betrag von 100,00€. Die Kaution dient als Sicherheit für notwendige Kosten durch: übermäßiger Mehraufwand durch Endreinigung bei starker Verschmutzung, Abfallbeseitigung, Küchenreinigung nach Abs.7., genannten Schlüsselverlustes, oder weiteren Schäden. Das Hotel stellt bei weitreichenderen Schäden, welche den Kautionsbetrag übersteigen diese in Rechnung. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart wird die Kaution bei Anreise bar hinterlegt.
10. EMPFANG VON BESUCH
Bei Empfang von Besuchern ist mit dem Vermieter Rücksprache zu halten. Ohne jegliche Rücksprachen ist Fremden der Zugang zur Unterkunft untersagt. Eine Aufnahme weiterer Gäste ist nur in Ausnahmen und mit Rücksprache des Hotels möglich. Das Hotel kann für die Aufnahme weiterer Gäste einen Mehraufwand in Rechnung stellen. Feierlichkeiten mit nicht angemeldeten Personen sind untersagt.
11. RUHEZEITEN/ AUßENBEREICH
Die Ruhezeiten sind in der Hausordnung festgesetzt. Verstöße gegen die Ruhezeiten können abgemahnt und bei wiederholten Verstößen mit einer Kündigung des Vertrages einhergehen. Außenbereiche beschränken sich auf die bei den gebuchten Einheiten vorhandenen Balkonen und Terrassen und laut Buchung benannten Außenbereichen. Insbesondere das Grillen und Abspielen von Musik im Außenbereich ist nur in Absprache mit dem Hotel an vom Hotel aufgezeigten Außenbereichen gestattet. Bei Ruhestörung anderer Gäste oder Nachbarn durch gesellschaftliche Aktivitäten im Außenbereich halten wir uns das Recht vor Platzverweise auszusprechen und bei groben Verstößen das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
12. HAUSTIERE
Haustiere sind nur nach Rücksprache mit dem Vermieter erlaubt. Ohne Rücksprachen sind Haustiere in unserer Unterkunft grundsätzlich Verboten. Wir behalten uns vor individuell zu entscheiden in welchem Fall Haustiere erlaubt sind.
13. ABFALLBESEITIGUNG
Für die Abfallbeseitigung ist der Mieter selbst verantwortlich. Diese erfolgt wie in der Hausordnung und durch die Einweisung des Vermieters beschrieben ist. Für eine falsche Abfallbeseitigung/Mülltrennung oder die nicht Einhaltung der Müllentsorgung weisen wir auf Punkt 7. hin. Wir behalten uns vor bei groben Verstößen das Vertragsverhältnis aufzuheben. Verstöße gegen die Vorschriften zur Mülltrennung können bei grober Missachtung mit einer Sonderreinigungsgebühr von 150,00€ berechnet werden.
14. Covid-19/Hygienemaßnahmen/Anreise
Bei Fragen zu aktuellen Coid-19/Hygienemaßnahmen sprechen Sie uns bitte an.
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Buchung/Anreise akzeptiert und sind ohne Unterschrift des Gastes/Kunden gültig.
15.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr 58762 Altena. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand 58762 Altena.
15.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
Firma Andre Opitz
Nettestrasse 116
58762 Altena
Deutschland
USt-ID: DE+4917663478462